Aufgaben

    Stadträte SPD-Fraktion

Aufgaben des Technischen Ausschusses

(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschlusses umfasst folgende Aufgabengebiete:

1. Bauleitplanung, Bauwesen und Stadtplanung (Hoch- und Tiefbau,Vermessung),

2. Versorgung und Entsorgung

3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark,

4. Verkehrswesen,

5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophenschutz, Zivilschutz, zivile Verteidigung,                                 Rettungswesen

6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,

7. technische Verwaltung stadteigener Gebäude,

8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen,

9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.

 

(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über:

    1. die Stellungnahmen der Stadt zu raumordnerisch relevanten Vorhaben,

    2. die Entscheidung über die Ausführung eines städtischen Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Vergabe der Lieferungen und Leistungen einschließlich Bauausführung (Vergabebeschluss) im Vollzug des Haushaltsplanes bei vorraussichtlichen Kosten von mehr als 40.000,- EUR bis 250.000,- EUR im Einzelfall,

    3. Zustimmung zum Abschluss von Eigentümersanierungsverträgen und Modernisierungsvereinbarungen von mehr als 40.000,- EUR bis 250.000,- EUR im Einzelfall

    4. Zustimmung zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen.

 

(3) Negativ entschiedene Stellungnahmen zu Bauanträgen sind dem Technischen Ausschuss vorzulegen.

 

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