Aufgaben

    Stadträte SPD-Fraktion

Aufgaben des Verwaltungsausschusses

(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:

1. Personalangelegenheiten nach §6 (2) Pkt. 2,

2. allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,

3. Finanz- und Haushaltswirtschaft,

4. Schul- und Sportangelegenheiten,

5. soziale und kulturelle Angelegenheiten,

6. Gesundheitsangelegenheiten,

7. Marktangelegenheiten,

8. Verwaltung der städtischen Liegenschaften, Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und             Weide.

(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Verwaltungsausschuss über:

    1. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 2.500,-Euro, aber nicht mehr als 5.000,-Euro im Einzelfall,

    2. die Stundung von Forderungen im Einzelfall für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zeitlich unbegrenzt von 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro,

    3. den Erlass auf Ansprüche der Stadt oder unbefristete Niederschlagung solcher Ansprüche, wenn der Verzicht, die Niederschlagung oder der Streitwert im Einzelfall mehr als 40.000,-Euro aber nicht 250.000,-Euro beträgt,

    4. Entscheidungen über die Annahme von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen von mehr als 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro,

    5. Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln (Streitwert) von 250.000,-Euro bis 500.000,-Euro

    6. Vergleiche (Betrag des Nachgebens) von mehr als 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro,

    7. die Veräußerung und dingliche Belastung (außer Erbbaurecht), den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als 40.000,-Euro, aber nicht mehr als 250.000,-Euro im Einzelfall beträgt,

    8. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 40.000,-Euro, aber nicht mehr als 250.000,-Euro im Einzelfall,

    9. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 40.000,-Euro, aber nicht mehr als 250.000,-Euro im Einzelfall,

    10. Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die in Absatz 1 genannten Aufgabenbereiche in Höhe von mehr als 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro.

 

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