|
Aufgaben des Verwaltungsausschusses
(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1. Personalangelegenheiten nach §6 (2) Pkt. 2,
2. allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,
3. Finanz- und Haushaltswirtschaft,
4. Schul- und Sportangelegenheiten,
5. soziale und kulturelle Angelegenheiten,
6. Gesundheitsangelegenheiten,
7. Marktangelegenheiten,
8. Verwaltung der städtischen Liegenschaften, Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Verwaltungsausschuss über:
1. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 2.500,-Euro, aber nicht mehr als 5.000,-Euro im Einzelfall,
2. die Stundung von Forderungen im Einzelfall für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zeitlich unbegrenzt von 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro,
3. den Erlass auf Ansprüche der Stadt oder unbefristete Niederschlagung solcher Ansprüche, wenn der Verzicht, die Niederschlagung oder der Streitwert im Einzelfall mehr als 40.000,-Euro aber nicht 250.000,-Euro beträgt,
4. Entscheidungen über die Annahme von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen von mehr als 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro,
5. Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln (Streitwert) von 250.000,-Euro bis 500.000,-Euro
6. Vergleiche (Betrag des Nachgebens) von mehr als 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro,
7. die Veräußerung und dingliche Belastung (außer Erbbaurecht), den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als 40.000,-Euro, aber nicht mehr als 250.000,-Euro im Einzelfall beträgt,
8. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 40.000,-Euro, aber nicht mehr als 250.000,-Euro im Einzelfall,
9. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 40.000,-Euro, aber nicht mehr als 250.000,-Euro im Einzelfall,
10. Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die in Absatz 1 genannten Aufgabenbereiche in Höhe von mehr als 40.000,-Euro bis 250.000,-Euro.
|